03.05.2022:

Corona-FAQs:
 
Liebe Eltern,
nachfolgend beantworten wir einige Fragen rund um das Thema "Corona". Da es immer wieder Änderungen gibt, ist es möglich, dass eine Antwort veraltet ist. Deswegen können wir keine Gewähr für die aufgeführten Antworten übernehmen und verweisen Sie dazu ans Kultusministerium.
 
 
Wie lauten die aktuellen Quarantäneregeln?
 Hier geht es zu den aktuellen Quarantäneregeln (Stand: 02.05.2022)
 

Gibt es weiterhin eine Testpflicht? 
 Nein, die Testpflicht ist abgeschafft. 

 

Gibt es weiterhin die "5-Tages-Testung nach einem positiven Fall"?
 Nein! Die 5-tägige Testung der ganzen Klasse entfällt. 

 
„Und was passiert jetzt?“
Eine Hilfe für das richtige Verhalten im Zusammenhang mit Corona (Stand: 26.01.2022)
 

Mein Kind hat einen positiven Schnelltest bei einem Testzentrum gemacht. Was ist zu tun?
 Das Kind muss sich absondern. Bitte informieren Sie den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin Ihres Kindes. 

 
Muss eine medizinische Maske im Klassenzimmer (und auf dem Schulgelände) getragen werden?
 Nein, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske entfällt. Selbstverständlich darf freiwillig eine Maske getragen werden. 

 

Ich möchte mein Kind in der aktuellen Situation nicht zum Präsenzunterricht in die Schule schicken. Was kann ich tun?
  Präsenzunterricht ist viel mehr als nur die Vermittlung von Fachkenntnissen. Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit der Abmeldung vom Präsenzunterricht eingeschränkt. Eine Abmeldung vom Präsenzunterricht erfordert ein ärztliches Attest. Erst dann kann eine Befreiung von der Präsenzschulpflicht erteilt werden. Zur Klärung des Essensgeldes müssen sich Eltern, deren Kinder nicht in Präsenz beschult werden, mit dem Schulträger in Verbindung setzen.

 


 
 
Weitere Infos:

Das Kultusministerium informiert alle Schulen zum Coronavirus.

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